Aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat das bayerische Kabinett am 3. November 2021 eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Bayern beschlossen.
Mit Erreichen der Stufe Gelb auf der bayernweiten Krankenhausampel müssen FFP2-Masken getragen werden. Eine medizinische Gesichtsmaske ("OP-Maske") ist dann nicht mehr ausreichend.
Was bedeutet das für den Besuch unserer Teilbibliotheken?
- Steht die Krankenhausampel auf Grün, genügt das Tragen einer medizinischen OP-Maske
- Bei gelber oder roter Krankenhausampel gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
- An reservierten Arbeitsplätzen dürfen Sie die Maske ablegen.
- Es gilt weiterhin die 3G-Regel: Zutritt zu Gebäuden der TUM nur für Studierende, Mitarbeitende und Besucher/-innen, die nachweislich negativ getestet, geimpft oder genesen sind.
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