Diese Hausordnung gilt für alle Besucher/-innen der Bibliothek. Sie ergänzt die Hausordnung der Technischen Universität München, die Bibliotheksordnung, die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) sowie die Ausführungsbestimmungen zur ABOB.
- Bitte verhalten Sie sich in den Räumen der Universitätsbibliothek so, dass andere Besucher/-innen in ihren berechtigten Ansprüchen nicht gestört werden.
- Im Lesesaal ist es nicht erlaubt zu telefonieren, zu essen oder Tiere mitzubringen.
- Die Mitnahme von Getränken ist nur in fest verschließbaren Behältern erlaubt. Diese sind grundsätzlich geschlossen zu halten und nur zum Verzehr zu öffnen. Daher ist das Umfüllen von Getränken in offene Behälter nicht gestattet. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist verboten.
- Leseplätze dürfen nicht für weitere Besucher:innen reserviert werden. Ist der eigene Leseplatz länger als 60 Minuten unbesetzt, so gilt er als frei. Die dann noch auf dem Leseplatz vorhandenen Gegenstände können von der Bibliothek geräumt und in Verwahrung genommen werden. In Verwahrung genommene Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt. Für die Sicherung der Daten vor Datenverlust ist jede:r Besucher:in selbst verantwortlich. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Datenverlust, der durch das Räumen eines unbesetzten Leseplatzes und die Inverwahrnahme von elektronischen Geräten entsteht.
An der Teilbibliothek Stammgelände ist bei Verlassen des Leseplatzes eine in der Teilbibliothek erhältliche Pausenscheibe mit eingestellter Startzeit der Pause gut sichtbar auf dem Platz zu hinterlegen. Wird keine Pausenscheibe ausgelegt oder die maximale Pausendauer überschritten, dürfen andere Besucher/-innen den Platz übernehmen. Die Universitätsbibliothek übernimmt keine Haftung für auf dem Leseplatz verbliebene persönliche Gegenstände bzw. Daten der Besucher:innen.
- Für registrierte Bibliotheksbenutzer/-innen stehen in der Regel Garderobenschließfächer zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung für Schließfächer der Universitätsbibliothek.
- Die Mitnahme von Jacken und Taschen ist grundsätzlich gestattet. Das Bibliothekspersonal kann im Falle der Mitnahme großer oder sperriger Gegenstände den Zugang zur Bibliothek verwehren.
- Taschen, Koffer, Kisten und Schachteln dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Universitätsbibliothek stehen gelassen werden. Die Universitätsbibliothek behält sich andernfalls vor, Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Für die Kosten für Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden muss der/die Verursacher/-in aufkommen.