Artikel können nur dann über den Publikationsfonds gefördert werden, wenn die Kosten 2.000 EUR netto nicht überschreiten.
Mehrwertsteuer
Bedenken Sie dass Verlage die Kosten für einen Artikel üblicherweise OHNE Mehrwertsteuer, also als Nettokosten, angeben (z.B. durch die Angabe „excl. taxes"). Zu diesen Kosten müssen noch 19 % Mehrwertsteuer addiert werden, die die TUM in Deutschland begleichen muss.
Rabatte und Verlagsvereinbarungen
Bei Zeitschriften, bei denen die TUM eine Vereinbarung mit dem Verlag getroffen hat, können Sie eventuell vor der Hinzurechnung der Mehrwertsteuer einen Rabatt abziehen. Zeitschriften von Frontiers sind hier ein Sonderfall: Durch eine spezielle Vereinbarung können Artikel, die bis Ende 2021 eingereicht werden, in allen Frontier-Zeitschriften gefördert werden, unabhängig von den eigentlichen Kosten – der Preis wird automatisch auf eine förderfähige Grenze rabattiert.
Die Kostenübernahme von Autorengebühren für Artikel in Open-Access-Zeitschriften von Wiley und von Springer Nature erfolgt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen unabhängig von der Höhe der Artikelbearbeitungsgebühr aus zentralen Mitteln.
Abweichende Regelungen für einzelne Fakultäten
- Fakultät für Medizin: Artikel mit einer APC bis 2500 EUR netto können vom Publikationsfonds übernommen werden. Bedingung - die Zeitschrift, bei der der Artikel eingereicht wird muss einen Impact Factor größer als 5 haben.
- Fakultät für Physik: Für Angehörige der Fakultät für Physik gibt es keine Fördergrenze bei der APC.
- TUM Campus Straubing: Artikel mit einer APC bis 3360 EUR netto können gefördert werden.
- TUM School of Life Sciences: Artikel mit einer APC bis 2000 EUR netto können vom Publikationsfonds übernommen werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.