Artikel können nur dann über den Publikationsfonds gefördert werden, wenn die Kosten inklusive Mehrwertsteuer 2.000 EUR nicht überschreiten.
Mehrwertsteuer
Bedenken Sie aber, dass Verlage die Kosten für einen Artikel üblicherweise OHNE Mehrwertsteuer, also als Nettokosten, angeben (z.B. durch die Angabe „excl. taxes"). Zu diesen Kosten müssen noch 19 % (16 % bis 31.12.2020) Mehrwertsteuer addiert werden, die die TUM in Deutschland begleichen muss. Wenn also beispielsweise eine Article Processing Charge (APC) von 1950 EUR angegeben ist, betragen die Gesamtkosten inkl. 19 % Mehrwertsteuer 2320,50 EUR brutto (bzw. 2262 EUR brutto bei 16 % Mehrwertsteuer ) und liegen damit über der maximalen Fördergrenze von 2000 EUR.
Rabatte und Verlagsvereinbarungen
Bei Zeitschriften, bei denen die TUM eine Vereinbarung mit dem Verlag getroffen hat, können Sie eventuell vor der Hinzurechnung der Mehrwertsteuer einen Rabatt abziehen. Zeitschriften von Frontiers sind hier ein Sonderfall: Durch eine spezielle Vereinbarung können Artikel in allen Frontier-Zeitschriften gefördert werden, unabhängig von den eigentlichen Kosten – der Preis wird automatisch auf eine förderfähige Grenze rabattiert.
Die Kostenübernahme von Autorengebühren für Artikel in Open-Access-Zeitschriften von Wiley und von Springer Nature erfolgt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen unabhängig von der Höhe der Artikelbearbeitungsgebühr aus zentralen Mitteln.
Abweichende Regelungen für einzelne Fakultäten
- Fakultät für Medizin: Artikel mit einer APC bis 3000 EUR brutto können vom Publikationsfonds übernommen werden. Bedingung - die Zeitschrift, bei der der Artikel eingereicht wird muss einen Impact Factor größer als 5 haben.
- Fakultät für Physik: Für Angehörige der Fakultät für Physik gibt es keine Fördergrenze bei der APC.
- TUM Campus Straubing: Artikel mit einer APC bis 4000 EUR brutto können gefördert werden.
- TUM School of Life Sciences: Artikel mit einer APC bis 2500 EUR brutto können vom Publikationsfonds übernommen werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.