Veröffentlicht auf Universitätsbibliothek der TUM (https://www.ub.tum.de)

Startseite > Publizieren & Zitieren > Open Access > Open Access FAQ > Open Access FAQ

Wie kann ich prüfen, ob meine Zeitschrift förderfähig ist?

Kriterium 1: Zugänglichkeit
Prüfen Sie als Erstes, ob es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt, also alle Artikel sofort frei verfügbar online gestellt werden. Nicht förderfähig sind Veröffentlichungen in Hybridzeitschriften – also Abonnementzeitschriften, bei denen Open Access lediglich als Zusatzoption für einzelne Artikel gegen Bezahlung freigeschaltet wird.
Außerdem nicht förderfähig sind Veröffentlichungen in sogenannten "Mirror Journals". "Mirror Journals" haben dasselbe Editorial Board und einen ähnlichen Titel wie die zugehörige Abonnementzeitschrift. Sie sind somit lediglich eine andere Art von Hybridzeitschrift, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind.
Neben der jeweiligen Verlagswebsite können Sie beispielsweise die Elektronische Zeitschriftenbibliothek [1] (EZB) nutzen, um zu prüfen, ob es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt. Das Ampelsystem zeigt für jede Zeitschrift die Verfügbarkeit an:

  • Eine grüne Ampel bedeutet, dass es sich ausschließlich um frei verfügbare Artikel handelt.
  • Eine gelbe, gelbrote oder rote Anzeige bedeutet, dass die Zeitschrift – wenn überhaupt – nur einen Teil der Artikel frei zur Verfügung stellt.

Im Allgemeinen sind nur Zeitschriften mit grüner Anzeige förderfähig.

Kriterium 2: Publikationskosten
Zusätzlich gilt es, die Höhe der Publikationskosten (APCs) der jeweiligen Zeitschrift zu beachten, da im Allgemeinen nur APCs bis 2000 EUR netto durch den Open-Access-Publikationsfonds der TUM förderfähig sind.

Abweichende Regelungen für einzelne Fakultäten

  • Fakultät für Physik: Für Angehörige der Fakultät gibt es keine Fördergrenze bei APCs. Auch Artikel in hybriden Zeitschriften können gefördert werden.
  • TUM Campus Straubing: Artikel mit einer APC bis 3360 EUR netto können gefördert werden.

Warum sind „Mirror Journals“ nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Veröffentlichungen in Hybridzeitschriften – also Abonnementzeitschriften, bei denen Open Access lediglich als Zusatzoption für einzelne Artikel gegen Bezahlung freigeschaltet wird.
Die neueste Variante von Hybridzeitschriften sind die "Mirror Journals". Ein "Mirror Journal" ist eine vollständig frei zugängliche Version einer bestehenden Abonnementzeitschrift mit demselben Editorial Board, denselben Zielen und demselben Umfang sowie denselben Peer-Review-Verfahren und Richtlinien. Die Zeitschrift kann einen ähnlichen Namen wie die Abonnementzeitschrift tragen, muss aber eine andere ISSN haben. Die Bibliotheken müssen immer noch die ursprüngliche Zeitschrift abonnieren, um Zugang zu ihr zu erhalten, aber die Zahlungen für Open-Access-Artikel fließen in das "Mirror Journal".

Meine Zeitschrift ist nicht im Directory of Open Access Journals (DOAJ) zu finden. Was bedeutet das?

Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) [2] listet ausschließlich reine Open-Access-Zeitschriften auf, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und sich um eine Aufnahme in das DOAJ beworben haben. Wenn eine Zeitschrift hier nicht zu finden ist, kann das folgende Gründe haben:

  • Es handelt sich nicht um eine reine Open-Access-Zeitschrift, sondern um eine sogenannte hybride Zeitschrift (Open-Access-Veröffentlichung als Zusatzleistung).
  • Die Zeitschrift ist relativ neu: Von der Bewerbung bis zur Aufnahme ins DOAJ können mehrere Monate vergehen.
  • Der Verlag hat sich nicht um eine Aufnahme der Zeitschrift ins DOAJ bemüht.
  • Die Zeitschrift bzw. der Verlag hat die Qualitätskriterien nicht (mehr) erfüllt.

Eine Aufnahme im DOAJ ist keine Bedingung für eine Förderung. Allerdings muss die Zeitschrift über ein Peer-Review-Verfahren die Qualität der Beiträge sichern.

Sind Zeitschriften förderfähig, bei denen Open Access lediglich eine Zusatzoption für einzelne Artikel ist?

Wenn eine Zeitschrift alle veröffentlichten Artikel sofort nach Erscheinen online frei zur Verfügung stellt, ist es eine reine Open-Access-Zeitschrift. Wird Open Access hingegen als freiwillige Option für einzelne Artikel angeboten, während die anderen Artikel nur über ein Abonnement bzw. eine Lizenzierung zugänglich sind, handelt es sich um eine sogenannte hybride Zeitschrift.

Für diese Zeitschriften müssen die Bibliotheken doppelt bezahlen: zum einen für die Abonnementgebühren, zum anderen für die diejenigen Artikel, die gegen eine Zahlung zur kostenlosen Nutzung freigeschaltet werden. Daher haben wir die Förderung solcher Artikel durch den Open-Access-Publikationsfonds ausgeschlossen.

Abweichende Regelungen für einzelne Fakultäten

  • Fakultät für Physik: Auch Artikel in hybriden Zeitschriften können gefördert werden.

Kann ich den Teil der Kosten, der die maximale Fördergrenze überschreitet, einfach selbst bezahlen?

Nein, leider ist eine anteilige Förderung bzw. eine Aufteilung der Kosten nicht möglich. Die maximale Fördergrenze bezieht sich grundsätzlich auf die tatsächlichen Kosten des Artikels – sie stellt keine Summe dar, die z.B. durch Fakultätsmittel aufgestockt werden kann. Die Kosten für die geförderten Artikel werden komplett übernommen, andernfalls entfällt eine Förderung durch den Fonds ganz. Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, sich wegen der Kosten an den Verlag zu wenden.

Grund für die Festlegung dieser Grenze ist die Bestrebung, ständige Preissteigerungen durch die Verlage nicht zu unterstützen.

Ausnahme:
TUM School of Life Sciences: Artikel mit einer APC bis 2000 EUR netto werden vom Publikationsfonds übernommen. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.

Muss ich meinen Artikel vorfinanzieren?

Nein – das wäre sogar problematisch, da die Kosten aus steuerlichen Gründen nicht erstattet werden können.

Sobald Sie für Ihren Artikel eine Förderzusage des Publikationsfonds erhalten haben, können Sie die Rechnung einfach an open-access@ub.tum.de [3] weiterleiten – die Universitätsbibliothek bezahlt die Rechnung dann direkt beim Verlag.

Wo kann ich mich über die Qualität einer Zeitschrift informieren, und wie erkenne ich unseriöse Zeitschriften?

Leider sind auch unseriöse Zeitschriften bzw. Verlage auf dem Markt vertreten, bei denen von einer Publikation abzuraten ist. Diese zu erkennen, ist nicht immer leicht. Eine Orientierung können Bewertungsplattformen bieten:

  • List of Predatory Publishers [4] verzeichnet als unseriös bekannte oder vermutete Verlage und Zeitschriften.
  • Quality Open Access Market (QOAM) [5] informiert über die Qualität von Zeitschriften und Sie können selbst Bewertungen abgeben.
  • ThinkCheckSubmit [6] listet Kriterien auf, die eine seriöse Zeitschrift erfüllen sollte.
  • ThinkCheckAttend [7] soll Wissenschaftler bei der Auswahl vertrauenswürdiger Konferenzen unterstützen.

Wenn es sich um eine reine Open-Access-Zeitschrift handelt, prüfen Sie, ob sie im DOAJ [8] verzeichnet ist. Wenn das der Fall ist, können Sie davon ausgehen, dass es sich um eine seriöse Zeitschrift handelt, da eine Aufnahme nur bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien erfolgt. Umgekehrt sind nicht enthaltene Zeitschriften aber nicht zwangsläufig unseriös. Vielleicht ist die Zeitschrift noch sehr neu oder der Verlag hat sich nicht um eine Aufnahme beworben.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Finanzierungsanfrage?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die Förderung durch den TUM-Publikationsfonds vor der Einreichung des Artikels über Webformular [9] zu beantragen. Anträge können frühestens 4 Wochen vor der Einreichung des Artikels gestellt werden. Sie erhalten dann schon im Vorfeld eine verbindliche Zu- oder Absage und gegebenenfalls Hinweise, ob es sich um einen unseriösen Verlag handeln könnte.

Abweichende Regelungen für einzelne Fakultäten

  • Fakultät für Physik: Die Bestätigung der Kostenübernahme kann erst erfolgen, wenn der Artikel vom Herausgeber akzeptiert wurde.

Kann ich eine Förderung auch beantragen, wenn ich nicht mehr an der TUM bin?

Ausschlaggebend für eine Förderung ist, dass die dem Artikel zugrundeliegende Forschung an der TUM durchgeführt wurde. Wenn Sie also beispielsweise einen Artikel basierend auf Ihrer Arbeit an der TUM schreiben, diesen aber erst einreichen, nachdem Sie die TUM verlassen haben, können Sie dennoch eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die TUM als Institution/Affiliation [10] im Artikel angeben.

Die Kriterien für den Publikationsfonds sind nicht erfüllt – bekomme ich trotzdem den Verlagsrabatt?

Das kommt auf den Verlag an. Bei MDPI und Sage bekommen alle TUM-Angehörigen Rabatt, auch wenn die Kosten nicht vom Publikationsfonds übernommen werden. Für die anderen Verlage gilt das nicht, dort ist der Rabatt an die Kostenübernahme durch den Publikationsfonds gebunden.

Ist die Anzahl der Artikel begrenzt, die ich pro Jahr einreichen darf?

Zurzeit gibt es keine Begrenzung.

Gibt es noch alternative Fördermöglichkeiten für meine Publikation?

Auf der Plattform open-access.net [11] finden Sie weiterführende Informationen für Autorinnen und Autoren unter anderem auch zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.

Wie kann ich prüfen, ob der Preis meines Artikels die maximale Fördergrenze nicht überschreitet?

Artikel können nur dann über den Publikationsfonds gefördert werden, wenn die Kosten  2.000 EUR netto nicht überschreiten.

Mehrwertsteuer
Bedenken Sie  dass Verlage die Kosten für einen Artikel üblicherweise OHNE Mehrwertsteuer, also als Nettokosten, angeben (z.B. durch die Angabe „excl. taxes"). Zu diesen Kosten müssen noch 19 % Mehrwertsteuer addiert werden, die die TUM in Deutschland begleichen muss.

Rabatte und Verlagsvereinbarungen
Bei Zeitschriften, bei denen die TUM eine Vereinbarung mit dem Verlag [12] getroffen hat, können Sie eventuell vor der Hinzurechnung der Mehrwertsteuer einen Rabatt abziehen. Zeitschriften von Frontiers sind hier ein Sonderfall: Durch eine spezielle Vereinbarung können Artikel, die bis Ende 2021 eingereicht werden, in allen Frontier-Zeitschriften gefördert werden, unabhängig von den eigentlichen Kosten – der Preis wird automatisch auf eine förderfähige Grenze rabattiert.

Die Kostenübernahme von Autorengebühren für Artikel in Open-Access-Zeitschriften von Wiley und von Springer Nature erfolgt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen [13] unabhängig von der Höhe der Artikelbearbeitungsgebühr aus zentralen Mitteln.

Abweichende Regelungen für einzelne Fakultäten

  • Fakultät für Medizin: Artikel mit einer APC bis 2500 EUR netto können vom Publikationsfonds übernommen werden. Bedingung - die Zeitschrift, bei der der Artikel eingereicht wird muss einen Impact Factor [14] größer als 5 haben.
  • Fakultät für Physik: Für Angehörige der Fakultät für Physik gibt es keine Fördergrenze bei der APC.
  • TUM Campus Straubing: Artikel mit einer APC bis 3360 EUR netto können gefördert werden.
  • TUM School of Life Sciences: Artikel mit einer APC bis 2000 EUR netto können vom Publikationsfonds übernommen werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.

Kann ich bei Springer Nature oder Wiley kostenfrei Open Access publizieren?

Die Technische Universität München beteiligt sich am deutschlandweiten DEAL-Vertrag mit den Verlagen Springer Nature [15] und Wiley [16]. Die Vereinbarungen bieten Ihnen erweiterte Möglichkeiten, Ihre Forschungsergebnisse Open Access zu publizieren.

  • Hybrid Open Access
    Sie sind als Autor/-in der TUM berechtigt, Ihre Publikationen in Springer- und Wiley-Subskriptionszeitschriften Open Access zu veröffentlichen. Für Sie persönlich fallen keine Kosten an – außer Sie vereinbaren bestimmte Zusatzleistungen, die der Verlag dann direkt mit Ihnen abrechnet.
  • Gold Open Access
    Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, in reinen Open-Access-Zeitschriften von Wiley oder Springer Nature (u.a. BioMed Central) zu veröffentlichen. Die Abrechnung der Publikationskosten in diesen Journals wird zentral über die Universitätsbibliothek der TUM abgewickelt.

Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihrer Artikel stets die TUM als Ihre Affiliation an. Beachten Sie dabei die Vorgaben der TUM-Publikationsrichtlinie [10] bei all Ihren Publikationsvorhaben.

  • Druckoptimierte Version anzeigen [17]

Quellen-URL (retrieved on 18.08.2022 - 10:19): https://www.ub.tum.de/open-access-faq

Verweise
[1] http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/search.phtml
[2] https://doaj.org
[3] mailto:open-access@ub.tum.de
[4] https://predatoryjournals.com/publishers/
[5] https://www.qoam.eu/
[6] http://thinkchecksubmit.org/translations/german/
[7] https://thinkcheckattend.org/
[8] https://doaj.org/
[9] https://www.ub.tum.de/open-access-antrag-finanzierung
[10] https://mediatum.ub.tum.de/publikationsrichtlinie
[11] https://open-access.net/startseite/
[12] https://www.ub.tum.de/open-access-verlagsrabatte
[13] https://www.ub.tum.de/open-access-mitgliedschaften-initiativen
[14] https://www-ub-tum-de.eaccess.ub.tum.de/datenbanken/details/359
[15] https://www.ub.tum.de/deal-springer-nature
[16] https://www.ub.tum.de/deal-wiley
[17] https://www.ub.tum.de/print/taxonomy/term/10759