Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 6. Januar eine Verlängerung des Lockdowns und vertiefte Kontaktbeschränkungen über den 10. Januar 2021 hinaus beschlossen. Am Freitag hat der Bayerische Landtag in einer Sondersitzung den Änderungen zur 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zugestimmt.
Aufgrund dessen müssen unsere Teilbibliotheken bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Die derzeitige Regelung gilt vorerst bis 31. Januar 2021, vorbehaltlich weiterer aktueller Entwicklungen.
Dies bedeutet derzeit:
- Lern- und Arbeitsplätze
Unsere Lesesäle sind ab 16.12.2020 bis auf Weiteres geschlossen. Arbeitsplätze stehen augenblicklich nicht zur Verfügung.
- Ausleihe von Medien
Bestellungen von Medien über den OPAC sind auch während der Schließung möglich. Sie können diese voraussichtlich ab 1. Februar 2021 in der Teilbibliothek Ihrer Wahl abholen, vorausgesetzt es kommt zu keiner weiteren Verlängerung des Lockdowns. Für dringend benötigte Literatur bieten wir TUM-Angehörigen einen Versandservice innerhalb Deutschlands.
- Rückgabe von Medien
Eine Rückgabe von entliehenen Medien in den Teilbibliotheken ist während der Schließung nicht möglich. Medienrückforderungen sind für diese Zeit ausgesetzt. Sie können uns Bücher auch gerne per Post zurückschicken.
- E-Medien
Wir bieten TUM-Angehörigen mehr als 170.000 E-Books, 72.000 E-Journals und 2.300 Datenbanken. Bitte machen Sie vorrangig von diesem Angebot Gebrauch.
- Dokumentlieferung via dokumenTUM
TUM-Angehörigen steht unser Scanservice dokumenTUM für Artikel aus Zeitschriften und Kapiteln aus Büchern (max. 10 Prozent) wie gewohnt zur Verfügung.
Unser First Level Hotline ist auch während der Schließung für Sie erreichbar und hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Bitte entschuldigen Sie die entstehenden Einschränkungen.
Der Schutz der Gesundheit aller hat absoluten Vorrang für uns.
Weitere Informationen