Ab dem 4. April 2017 werden wir Verlängerungen von Leihfristen nicht mehr widerrufen.
Das ist neu:
- Ihre Leihfrist verlängert sich um 4 Wochen, wenn keine Vormerkung vorliegt.
- Einmal gewährte Verlängerungen werden nicht mehr widerrufen.
- Bei Ausleihliteratur gibt es bis zu 2, bei Lehrbüchern bis zu 5 und bei Entnahmeliteratur bis zu 9 Verlängerungen.
Das bleibt:
- Verlängerungen erfolgen automatisch, wenn keine Vormerkung vorliegt.
- Für Zeitschriftenbände gilt nach wie vor eine Leihfrist von 2 Wochen ohne die Möglichkeit einer Verlängerung.
Die Vorteile für Sie liegen dabei auf der Hand: Sie können mit den verlängerten Fristen fest planen und müssen nicht mehr damit rechnen, entliehene Medien bei Vormerkungen durch andere Nutzer/-innen kurzfristig zurückgeben zu müssen. In Ihrem OPAC-Konto können Sie das verbindliche Fristende für Ihre Entleihungen ablesen.