Sie wollen Ihren Artikel, der bereits in einem Zeitschriftenverlag erschienen ist, im Sinne des grünen Weges als Zweitveröffentlichung auf Ihrem Medienserver mediaTUM bereitstellen?
Dann sollten Sie im Vorfeld klären, ob der Verlag, in dem Sie die Erstveröffentlichung vorgenommen haben, eine entsprechende Zweitveröffentlichung erlaubt und unter welchen Konditionen dies möglich ist (häufig muss eine Embargofrist eingehalten werden). Hierzu gibt der von Ihnen unterzeichnete Autorenvertrag in der Regel nähere Auskunft.
Üblicherweise findet eine Unterscheidung zwischen „Preprint“, „Postprint„ und „Published Version“ statt:
- Als Preprint (auch „Vorveröffentlichung“ oder „Author’s pre-refereeing draft“) wird ihr ursprüngliches, bei einem Verlag eingereichtes, Dokument bezeichnet, das noch kein Peer-Review-Verfahren durchlaufen hat.
- Ein Postprint hat hingegen das Peer-Review-Verfahren bereits durchlaufen. Für Dokumente, die noch nicht die Korrekturfahne des Verlages sowie eine endgültige Bearbeitung beinhalten, werden zudem die Begriffe „Autorenversion“, „Accepted (author) manuscript“ oder auch „Personal version“ verwendet.
- Die „Published Version“ enthält schließlich weitere Änderungen Ihrer Arbeit seitens des Verlages wie Formatierung, Layout, Paginierung und redigierende Eingriffe. Sie entspricht der tatsächlichen Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift. Diese Version wird auch „PDF version“, „Publisher’s version“, „Version of record“, „Definitive version“ oder „Published official version of record“ genannt.
Eine Übersicht und Definition weiterer gängiger Bezeichnungen finden Sie bei Crossref.org.
Für Ihre Rechte letztlich entscheidend sind die einschlägigen Formulierungen und Definitionen im zugehörigen Autorenvertrag. Für zukünftige Verlagsveröffentlichung sollten Sie sich ein entsprechendes Zweitveröffentlichungsrecht zusichern lassen.
Eine Übersicht über die Bedingungen vieler Verlage, Zweitveröffentlichungen zu dulden, gibt die SHERPA/RoMEO-Webseite. Einen FAQ-Bereich zu Open Access und Zweitveröffentlichungsrecht bietet die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen an.
Durch die Teilnahme der Universitätsbibliothek an zahlreichen Konsortien und Allianzlizenzen haben Sie als Autor die Möglichkeit, von Sonderkonditionen bezüglich Open Access Veröffentlichungen zu profitieren:
- American Institute of Physics (AIP): Ermöglicht wird die Bereitstellung der Verlagsversion Ihrer AIP-Publikationen auf mediaTUM zeitgleich mit Erscheinen im Verlag.
- British Medical Journal (BMJ): Ein Postprint Ihrer Veröffentlichung darf mit einem Embargo von 6 Monaten auf mediaTUM veröffentlicht werden, die Verlagsversion nach einem Embargo von 36 Monaten.
- Karger Journals und E-Books: Die Verlagsversion von Beiträgen in Zeitschriften des Karger-Verlages kann mit einem Embargo von 12 Monaten auf mediaTUM veröffentlicht werden. Dies gilt auch für E-Books des Karger-Verlages.
- Oxford Journals: Ein Postprint Ihrer Veröffentlichung darf nach 12 bis 24 Monaten (je nach Zeitschrift) auf mediaTUM veröffentlicht werden. Sie müssen auf die Verlagsversion verweisen.
- Royal Society of Chemistry: Als Autor oder Autorin können Sie die Verlagsversion Ihrer herkömmlich über RSC veröffentlichten Artikel mit einem Embargo von 12 Monaten auf mediaTUM zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Bedingungen der beteiligten Verlage.
So publizieren Sie Open Access über mediaTUM.