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Die TUM strebt eine möglichst hohe Open-Access-Quote an und unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv beim Open-Access-Publizieren. Als TUM-Mitglied profitieren Sie von Publish-&-Read-Verträgen mit führenden Verlagen und von Publikationszuschüssen aus dem Open-Access-Publikationsfonds.

Übersicht

Wiederauflage des Publikationsfonds
Empfehlung CC BY
Förderbedingungen
Kontakt
Beantragung des Publikationszuschusses
Kurse
 

Wiederauflage des Publikationsfonds

Die Technische Universität München (TUM) hat von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Mittel aus dem Förderprogramm "Open-Access-Publikationskosten" für die Jahre 2025 bis 2027 bewilligt bekommen. Dadurch können wir den Open-Access-Publikationsfonds der TUM wieder auflegen, der Universitätsangehörige bei der Publikation in Open-Access-Zeitschriften unterstützt. Wenn die Fördervoraussetzungen [1] erfüllt sind, kann ein Publikationszuschuss von maximal 1.000 € pro Artikel beantragt werden.

Bitte beachten Sie auch die zahlreichen von der TUM abgeschlossenen Publish-&-Read-Verträge [2] mit führenden Verlagen und Fachgesellschaften. Bei diesen erfolgt die Abwicklung der kompletten Open-Access-Gebühren automatisch zentral über die Universitätsbibliothek. Eine Beantragung von Publikationszuschüssen aus dem Open-Access-Publikationsfonds ist für über Publish-&-Read-Verträge abgedeckte Artikel daher nicht notwendig.

Ihre Publikationsoptionen im Bereich Open Access

Die TUM strebt eine möglichst hohe Open-Access-Quote an und unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv beim Open-Access-Publizieren. Als TUM-Mitglied profitieren Sie u.a. von:

  • Publish-&-Read-Verträge mit führenden Verlagen und Fachgesellschaften [2]
  • Publikationszuschüsse aus dem wieder aufgelegten Open-Access-Fonds [3]
  • Buchpublikationen bei TUM.University Press [4]
 

Förderbedingungen

Damit ein Artikel durch den Open-Access-Publikationsfonds der TUM gefördert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Corresponding Author ist Mitglied der TUM und hat im Artikel die TUM als Erstaffiliation angegeben. Die TUM Publikationsrichtlinie [5] ist zu beachten.
  • Der Artikel erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, die nicht durch Publish-&-Read-Verträge der TUM [2] abgedeckt ist.
  • Die Zeitschrift ist zum Zeitpunkt der Publikation im Directory of Open Access Journals (DOAJ) [6] gelistet.
  • Es handelt sich um einen Forschungsartikel, d.h. einen Artikel, welcher wissenschaftliche Erkenntnisinhalte transportiert. Zulässige Artikeltypen sind z.B. Research Article, Original Paper, Review Article, Brief Communication. Non-Research Article wie Editorials, Letters, Comments sind nicht förderfähig.
  • Der Artikel ist unter einer CC BY Lizenz [7] veröffentlicht.
  • Publikationsdatum des Artikels ist ab dem 1. Januar 2025.
 

Beantragung des Publikationszuschusses

Für Artikel, die den Förderbedingungen [1] entsprechen, gewährt der Open-Access-Publikationsfonds einen Publikationszuschuss von maximal 1.000 € pro Artikel. Bitte beantragen Sie den Publikationszuschuss erst, nachdem der Artikel publiziert wurde. Nutzen Sie hierfür unser Webformular:

Förderantrag stellen [8]

Rechnungsabwicklung und Erstattung
Die Rechnung des Verlages über die gesamten Open-Access-Kosten muss zunächst vom Corresponding Author oder der jeweiligen Einrichtung (z.B. Lehrstuhl, Professur, Institut) beglichen werden. Die Erstattung des Publikationszuschusses erfolgt im Anschluss und aus steuerrechtlichen Gründen direkt an die Einrichtung, nicht an Privatpersonen.

 

Empfehlung CC BY

Für die Förderung durch den Open-Access-Publikationsfonds der TUM ist die Veröffentlichung unter einer Creative Commons CC BY Lizenz obligatorisch.

Darüber hinaus empfehlen wir, Ihre Open-Access-Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften, wann immer möglich, unter CC BY [7] zu veröffentlichen und die Lizenzkomponente „Non Commercial“ (NC) zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Vorteilen der CC BY Lizenz für wissenschaftliche Publikationen finden Sie auf der Webseite des DEAL-Konsortiums [9]. Eine ausführliche rechtliche Einordnung bietet der Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen [10].

 

Kontakt

Für allgemeine Fragen zu Open Access oder zur Open-Access-Publikationen wenden Sie sich bitte an unser Open-Access-Team: open-access@ub.tum.de

Wir beraten Sie gerne.

  • Druckoptimierte Version anzeigen [11]

Quellen-URL (retrieved on 19.05.2025 - 07:44):https://www.ub.tum.de/open-access-publikationsfonds

Verweise
[1] https://www.ub.tum.de/open-access-foerderbedingungen [2] https://www.ub.tum.de/open-access-vereinbarungen [3] https://www.ub.tum.de/aktuelles/open-access-publikationsfonds-ab-2025 [4] https://www.ub.tum.de/tumuniversitypress [5] https://www.ub.tum.de/publikationsrichtlinie [6] https://doaj.org/ [7] https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de [8] https://www.ub.tum.de/webform/open-access-foerderantrag [9] http://deal-konsortium.de/warum-ccby [10] http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cd/Open_Content_-_Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf [11] https://www.ub.tum.de/print/taxonomy/term/1300