Über die Förderung Ihres Artikels wird in Absprache mit den Schools und Fakultäten entschieden. Daher kann es für bestimmte Schools und Fakultäten von den allgemeinen Förderbedingungen abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich können die Kosten nur übernommen werden, sofern noch Mittel im Publikationsfonds zur Verfügung stehen.
Allgemeine Förderbedingungen
- Der/die korrespondierende Autor/-in muss Angehörige/-r der TUM sein und die "Affiliation" gemäß der TUM-Publikationsrichtlinien [1] angeben.
- Die Veröffentlichung muss in einer Open-Access-Zeitschrift erfolgen, d.h. in einer Zeitschrift, die nicht lizenzpflichtig ist und alle Artikel unmittelbar nach dem Erscheinen frei zugänglich macht. Darüber hinaus muss die Zeitschrift über ein Peer-Review-Verfahren die Qualität der Beiträge sichern. Eine Übersicht der in Frage kommenden Zeitschriften bietet das Directory of Open Access Journals [2].
Nicht förderfähig sind sogenannte "Mirror Journals". „"Mirror Journals" tragen einen ähnlichen Titel und haben dasselbe Editorial Board wie die Abonnementzeitschrift. Sie sind lediglich eine andere Art von Hybridzeitschrift, auch wenn sie im DOAJ gelistet sind. - Der Preis für die Veröffentlichung (Article Processing Charge – APC) darf pro Artikel 2.000 EUR netto nicht überschreiten. Eine anteilige Kostenübernahme ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Kostenangaben auf Verlags- und Zeitschriftenwebsites üblicherweise ohne Mehrwertsteuer angegeben werden.
- Ausnahmen hierzu bilden APCs für Artikel in Open-Access-Zeitschriften von Wiley und von Springer Nature, deren Kostenübernahme aufgrund vertraglicher Vereinbarungen [3] unabhängig von der Höhe der APCs aus zentralen Mitteln erfolgt, wenn Sie der/die korrespondierende Autor/-in sind.
- Dem/der Autor/-in stehen keine anderweitigen Mittel zur Finanzierung von Open-Access-Publikationen zur Verfügung.
- Der Artikel soll unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung“ (CC-BY) veröffenlicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Handreichung für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten und Softwareprogramme [4] der Universitätsbibliothek.
Abweichende Regelungen für einzelne SCHOOLS UND Fakultäten
- Fakultät für Medizin
Artikel mit einer APC bis 2500 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden.
Bedingung: Der Impact Factor der Zeitschrift, in der Sie publizieren wollen, ist größer als 6. Sie finden den Impact Factor von Zeitschriften in der Datenbank Journal Citation Reports [5].
- Fakultät für Physik
Für Angehörige der Fakultät für Physik gibt es keine APC-Fördergrenze. Auch Artikel in hybriden Zeitschriften (Zeitschriften, bei denen nicht alle Artikel unmittelbar frei zugänglich gemacht werden) können gefördert werden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag erst ein, wenn Sie eine Bestätigung des Verlags über die Annahme des Artikels haben.
- TUM Campus Straubing
Artikel mit einer APC bis 3360 EUR netto können gefördert werden.
- TUM School of Engineering and Design
Die diesjährigen verfügbaren Mittel sind verbraucht, sodass in 2022 keine weiteren Artikel von Angehörigen der TUM School of Engineering and Design über den Publikationsfonds gefördert werden können.
- TUM School of Life Sciences
Artikel mit einer APC bis 2000 EUR netto können über den Publikationsfonds gefördert werden. Liegen APCs über diesem Betrag, müssen die restlichen Kosten vom jeweiligen Lehrstuhl bzw. von der jeweiligen Professur übernommen werden.