Benutzungsordnung: Gruppenarbeits- und Funktionsräume
- Die Gruppenarbeitsräume sind für Gruppen ab drei Personen nutzbar. Funktionsräume können auch von Einzelpersonen genutzt werden.
- Die Räume können nur von Studierenden der TUM reserviert werden.
- Die Reservierung erfolgt über ein Buchungstool des Anbieters „anny“.
- Die Reservierung eines Gruppenarbeits- und Funktionsraumes ist maximal 7 Tage im Voraus möglich.
- Die Höchstdauer einer Reservierung beträgt 4 Stunden.
- In einer Teilbibliothek können pro Person maximal 2 Reservierungen je Kalenderwoche vorgenommen werden.
- An den Teilbibliotheken Stammgelände und Sport- & Gesundheitswissenschaften muss die Buchung bei Antreten der Reservierung an einer Check-In Station vor Ort bestätigt werden.
- Die Reservierung erlischt, wenn die Gruppe oder Einzelperson 30 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit nicht eingecheckt hat.
- Bei temporärem Verlassen des Gruppenarbeitsraumes muss eine Pausenscheibe verwendet werden.
- Eine angetretene Reservierung erlischt bei einer Abwesenheit von mehr als 60 Minuten oder wenn keine Pausenscheibe verwendet wurde.
- Die Räume können nicht für regelmäßig stattfindende Veranstaltungen verwendet werden.
- Reservierungen können nicht übertragen oder für Dritte vorgenommen werden.
- Im Raum ist für Sauberkeit zu sorgen.
- Die Universitätsbibliothek empfiehlt, bei Unterbrechung der Arbeit keine Wertgegenstände im Gruppenarbeitsraum zurückzulassen. Die Universitätsbibliothek haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von privaten Gegenständen.
- Die Beschädigung eines Gruppenarbeitsraums oder Funktionsraums ist unverzüglich bei der Universitätsbibliothek anzuzeigen, indem das Formular für Schadensmeldung ausgefüllt wird. Das Formular ist an der Ausleihtheke erhältlich. Für beschädigte Gruppenarbeitsräume und Funktionsräume hat der/die Benutzer/-in Ersatz zu leisten. Die Art des Ersatzes bestimmt die Universitätsbibliothek nach billigem Ermessen. Zudem wird eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Die Universitätsbibliothek haftet nur für Folgen der Benutzung der Gruppenarbeitsräume und Funktionsräume, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Universitätsbibliothek verursacht wurden. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Universitätsbibliothek auf den benutzungstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- In den Gruppenarbeits- und Funktionsräumen gilt die Hausordnung [1] der Universitätsbibliothek.