Wenn eine Zeitschrift alle veröffentlichten Artikel sofort nach Erscheinen online frei zur Verfügung stellt, ist es eine reine Open-Access-Zeitschrift. Wird Open Access hingegen als freiwillige Option für einzelne Artikel angeboten, während die anderen Artikel nur über ein Abonnement bzw. eine Lizenzierung zugänglich sind, handelt es sich um eine sogenannte hybride Zeitschrift.
Für diese Zeitschriften müssen die Bibliotheken doppelt bezahlen: zum einen für die Abonnementgebühren, zum anderen für die diejenigen Artikel, die gegen eine Zahlung zur kostenlosen Nutzung freigeschaltet werden. Daher hat die DFG, die auch den Publikationsfonds der TUM fördert, in ihren Richtlinien die Förderung solcher Artikel ausgeschlossen.