Dauerleihgabe an die TUM

Signatur: 0041 JUR 785 2020 A 3918(2)

Dauerleihgabe an Lehrstühle, Wissenschaftliche Zentralinstitute in München, Universitätsverwaltung und Bibliotheksleitung im Stammgelände, Literatur nicht ausleihbar
Dauerleihgabe an die TUM