Dauerleihgabe an die TUM

Signatur: 0041 JUR 149f 2020 B 660

Dauerleihgabe an Lehrstühle, Wissenschaftliche Zentralinstitute in München, Universitätsverwaltung und Bibliotheksleitung im Stammgelände, Literatur nicht ausleihbar
Dauerleihgabe an die TUM