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Teilbibliothek

Öffnungszeiten

Mo – Fr 8.00 – 24.00
Sa, So 10.00 – 22.00
Feiertage 10.00 – 22.00
Arcisstraße 21
80333 München

Stammgelände der TUM
Hauptgebäude, 1. OG

Tel. 089-189 659 220

Bibliotheksbestimmungen

 
 
  1. Diese Hausordnung gilt für alle Besucher der Bibliothek. Sie ergänzt die Bibliotheksordnung, die “Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)” sowie die „Ausführungsbestimmungen zur ABOB“.
  2. Bitte verhalten Sie sich im Lesesaal so, dass andere Besucher in ihren berechtigten Ansprüchen nicht gestört werden.
  3. Nicht gestattet sind das Telefonieren mit Handys, Essen und Trinken – mit Ausnahme von Wasser in verschließbaren Flaschen – und das Mitbringen von Tieren.
  4. Für registrierte Bibliotheksbenutzer stehen in der Regel Garderobenschließfächer zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schließfachordnung der Universitätsbibliothek.
 
  1. Die Bereitstellung der Schließfächer ist ein Serviceangebot der Universitätsbibliothek. Die Nutzung der Schließfächer ist kostenlos. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Schließfaches besteht nicht.
  2. Schlüssel für die Schließfächer können im Lesesaal an der Ausleihtheke von registrierten Bibliotheksbesuchern ausgeliehen werden. Die Schlüsselausgabe wird auf das Bibliothekskonto des Entleihers verbucht. Vormerkungen für die Belegung eines Schließfaches sind über das Thekenpersonal möglich.
  3. Es kann jeweils nur ein Schließfach gleichzeitig belegt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schließfach besteht nicht.
  4. Das Benutzungsrecht des Schließfaches ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
  5. Die Ausleihfrist beträgt zwei Wochen.
  6. Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren. Vor der Inbetriebnahme hat der Benutzer das Schließfach auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
  7. Im Falle einer Störung des Schlossmechanismus ist die Bibliothek zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden sind vom Verursacher zu erstatten.
  8. Verderbliche Lebensmittel und gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände dürfen in den Schließfächern nicht aufbewahrt werden. Bei Verdacht des Missbrauchs von Schließfächern ist die Bibliothek berechtigt, diese zu kontrollieren und ggf. zu räumen.
  9. Nach Ablauf der Ausleihfrist muss der Schlüssel an der Ausleihtheke rechtzeitig zurückgegeben werden.
  10. Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird das Bibliothekskonto des Benutzers nach vorherigem fruchtlosem Hinweis auf die abgelaufene Ausleihfrist sowie Fristsetzung zur Räumung des Schließfaches gesperrt.
  11. Danach wird das Schließfach zwangsweise vom Bibliothekspersonal geöffnet und geräumt. Die entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt und gemäß BGB (§§ 978 ff) vorläufig verwahrt. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. Entliehene Medien aus unserem eigenen Bestand werden wieder zurückgebucht. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken werden an diese zurückgesendet. Bei Gegenständen die in offenen Schließfächern vorgefunden werden oder aus offenen Schließfächern bei der Bibliotheksverwaltung abgegeben werden, wird ebenso verfahren.
  12. Für die Räumung des Schließfachs und die Herausgabe der vorgefundenen Gegenstände werden für den Verwaltungsaufwand 7,50 € erhoben.
  13. Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich anzuzeigen, indem das Formular für Verlustmeldung auszufüllen ist. Das Formular ist an der Ausleihtheke erhältlich und der Bibliotheksverwaltung zuzusenden.
  14. Die Kosten für den Austausch der Schließung (40,00 €) sind im Kostenverzeichnis der Universitätsbibliothek festgelegt und müssen vom Benutzer übernommen werden.
  15. Die Technische Universität München haftet nur für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die im Einzelfall trotz vorschriftsmäßiger Benutzung der Schließfachanlage entstanden sind, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
  16. Mit Belegung eines Schließfachs erkennt der Nutzer diese Schließfachordnung als verbindlich an.
 

Als Bestell- und Erwerbungsberechtigter Ihrer Fakultät oder Ihres Lehrstuhls können Sie Literaturbestellungen an Ihre Fachreferentin oder Ihren Fachreferenten schriftlich in Form von Listen, per E-Mail oder Fax richten. Oder Sie nutzen online das Wunschbuch-Formular.

Als sonstiger Mitarbeiter der TUM haben Sie die Möglichkeit, über das Wunschbuch unverbindlich Erwerbungsvorschläge an die Universitätsbibliothek zu richten oder Sie wenden sich an den Bestell- und Erwerbungsberechtigten Ihrer Fakultät.

Bestellung für Standort Teilbibliothek Standort Handapparat
Bestandstyp Ausleih­­bestand Lehrbuch­­sammlung Entnahme­­bestand Präsenzbestand  
ausleihbar für alle für alle für Mitarbeiter der TUM

Kurz­ausleihe für alle anderen

im Allg. nur Kurzausleihe
keine (Kurz-)­Ausleihe von Nachschlage­werken

Regelung und Durch­führung der Benutzung durch Lehrstuhl
Leihfrist 4 Wochen gesicherte Leihfrist + automatische Verlängerung
bis zur nächsten Vormerkung, maximal 8 Wochen
4 Wochen gesicherte Leihfrist + automatische Verlängerung bis zur nächsten Vormerkung, maximal 5 Monate 4 Wochen gesicherte Leihfrist + automatische Verlängerung
bis zur nächsten Vormerkung, maximal 11 Monate
 
vormerkbar für alle für alle für Mitarbeiter der TUM nicht vormerkbar
 
Besteller Fach­­referent Bestell­­berechtige der Fakultät Fach­referent Bestell­­berechtigte der Fakultät Fach­referent Bestell­­berechtigte der Fakultät Mitarbeiter der Fakultät bzw. des Lehrstuhls
Finanzierung
Hinweis zur Fonds-Einteilung
Z-Fonds F-Fonds Z-Fonds
(F-Fonds auf Wunsch)
F-Fonds Z-Fonds F-Fonds

Bibliotheks­fremde Mittel
(Sachmittel der TG 73, Drittmittel, Berufungs­mittel, etc. der Fakultät oder des Lehrstuhls)

Anzahl der Kaufexemplare maximal 1 Exemplar pro Teilbibliothek mindestens 5 Exemplare maximal 1 Exemplar pro Fakultät maximal 1 Exemplar pro Teilbibliothek beliebig
Beschaffung durch Bibliothek Bibliothek Bibliothek Bibliothek Bibliothek   Lehrstuhl
Fakultät
Nachweis im Online-Katalog ja ja ja ja ja nein*

*Ausnahme:§20 der Bibliotheks­­ordnung und §14 der Ausführungs­­bestimmungen

Fonds-Einteilung: