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Benutzungsordnung: Reservierbare Lernplätze und Räume

Diese Benutzungsordnung ist gültig für reservierbare Lernplätze und Räume in den Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek der Technischen Universität München (TUM).

Allgemeine Bestimmungen, Personenkreis

  • Die Bereitstellung reservierbarer Lernplätze und Räume ist eine freiwillige Serviceleistung der Universitätsbibliothek. Die Benutzung ist kostenlos. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Lernplatzes oder Raumes besteht nicht.
  • Lernplätze und Räume können nur von einem begrenzten Personenkreis und nur innerhalb der von der Universitätsbibliothek festgelegten Zeiträume und Nutzungsdauer reserviert werden. Die jeweiligen Nutzungsmodalitäten werden auf der Website der Universitätsbibliothek unter „Lernplätze & Räume” veröffentlicht.
  • Lernplätze und Räume können ausschließlich während der Öffnungszeiten der Teilbibliotheken genutzt werden.
  • Reservierungen sind personengebunden. Eine Übertragung auf andere Personen oder eine Reservierung für Dritte ist nicht zulässig.

Reservierung und Check-In

  • Die Reservierung erfolgt über das Buchungstool des Anbieters „anny“.
  • Die Buchung muss bei Antritt der Reservierung an einer Check-in-Station vor Ort bestätigt werden.
  • Erfolgt innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters kein Check-in, erlischt die Reservierung automatisch.
  • Die Universitätsbibliothek ist berechtigt, Reservierungen aus wichtigem Grund (z. B. wegen dringender Baumaßnahmen) oder bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung einseitig anzupassen oder aufzuheben. Die reservierende Person wird hierüber informiert.

Nutzung und Pausenregelung

  • Beim vorübergehenden Verlassen von Lernplätzen und Räumen muss eine Pausenscheibe verwendet werden. Dies gilt nicht für Study Carrels und das Presentation Lab. Für Study Carrels wird bei kürzeren Abwesenheiten dennoch die Verwendung einer Pausenscheibe empfohlen.
  • Eine angetretene Reservierung erlischt, wenn die reservierende Person länger als 60 Minuten abwesend ist oder keine Pausenscheibe verwendet. Dies gilt nicht für Study Carrels und das Presentation Lab.
  • Wird keine Pausenscheibe ausgelegt oder wird die maximale Pausendauer von 60 Minuten überschritten, dürfen andere Personen den Platz übernehmen. Die dann noch auf dem Lernplatz vorhandenen Gegenstände können von anderen auf die Seite gelegt werden.
  • Study Carrels können während der Abwesenheit der reservierenden Person von anderen genutzt werden.
  • Einrichtungsgegenstände dürfen nicht aus den Räumen entfernt werden.
  • An den Lernplätzen und in den Räumen gilt die Hausordnung der Universitätsbibliothek.

Sorgfaltspflichten und Haftung

  • Die Universitätsbibliothek empfiehlt, Wertgegenstände bei Unterbrechung der Arbeit nicht unbeaufsichtigt am Lernplatz oder im Raum zurückzulassen. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung privater Gegenstände übernimmt die Universitätsbibliothek keine Haftung.
  • Beschädigungen an Lernplätzen oder Räumen sind der Universitätsbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Hierfür ist das Formular für Schadensmeldung zu verwenden, das an der Ausleihtheke erhältlich ist. 
  • Die reservierende Person hat für von ihr verursachte Beschädigungen Ersatz zu leisten. Art und Umfang des Ersatzes bestimmt die Universitätsbibliothek nach billigem Ermessen. Zudem wird eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
  • Die Universitätsbibliothek haftet nur für Folgen der Benutzung von Lernplätzen und Räumen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr verursacht wurden. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Universitätsbibliothek auf den benutzungstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und für mittelbare Schäden sowie Folgeschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.