Ausführungsbestimmungen zur "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München
§ 1 Allgemeines
§ 2 Elektronische Medien
§ 3 Ausleih- und Präsenzliteratur
§ 4 Maximalzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien
§ 5 Ausleihe
§ 6 Literaturentnahme
§ 7 Kurzausleihe
§ 8 Lehrbuchsammlung
§ 9 Semesterapparate
§ 10 Handapparate
§ 11 Rückgabe ausgeliehener/entnommener Medien
§ 12 Zweigstellenleihverkehr
§ 13 Fernleihe
§ 14 Sonstige Dienstleistungen
§ 15 In-Kraft-Treten
§ 1 Allgemeines
Die Benutzung der Universitätsbibliothek erfolgt nach der "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München.
§ 2 Elektronische Medien
Die Universitätsbibliothek legt den Schwerpunkt bei der Erwerbung von Literatur verstärkt auf elektronische Medien. Das Gesamtangebot der lizenzierten elektronischen Zeitschriften, eBooks und Datenbanken kann über den Online-Katalog der Universitätsbibliothek recherchiert werden.
An den Benutzer-PCs in den Teilbibliotheken der TUM können alle angemeldeten Bibliotheksbenutzer das gesamte eMedien-Angebot der Universitätsbibliothek nutzen. Für TUM-Angehörige (Student/-innen oder Mitarbeiter/-innen) besteht darüber hinaus die Möglichkeit, lizenzierte elektronische Zeitschriften, Datenbanken und eBooks von allen Rechnern im Campusnetz und in der Regel auch ortsunabhängig via Fernzugriff zu nutzen.
Folgende lizenzrechtliche Vorgaben sind bei der Nutzung von elektronischen Medien in jedem Fall zu beachten:
- Die von der Bibliothek lizenzierten elektronischen Medien unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts.
- Elektronische Volltexte dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und für nicht-kommerzielle Zwecke (Wissenschaft, Forschung und Lehre) ausgedruckt oder gespeichert werden.
- Die Weitergabe von durch die Universitätsbibliothek lizenziertem Material an Dritte ist weder in elektronischer noch in gedruckter Form zulässig.
- Ein systematischer Download von Volltexten oder Suchresultaten (insbesondere durch Robots) ist untersagt.
Lizenzrechtliche Zuwiderhandlungen können von Seiten des Verlages nachverfolgt werden und die Abschaltung der kompletten Campuslizenz für die gesamte TUM zur Folge haben.
§ 3 Ausleih- und Präsenzliteratur
In den Teilbibliotheken werden Ausleihbestände nach Möglichkeit in offen zugänglicher Aufstellung vor Ort zur Verfügung gestellt.
Von der Ausleihe zur Benutzung außerhalb der Bibliothek sind im Allgemeinen ausgenommen:
- Werke von besonderem Wert
- alle Zeitschriftenhefte und -bände im Freihandbestand
- Loseblattsammlungen
- Mikrofilme und andere Mikroformen
- der Entnahmebestand
- Nachschlagewerke
Beim Kaufzugang gilt folgende Stückzahlregelung:
Ausleihbestand: 1 Exemplar pro Teilbibliothek;
Präsenzbestand: 1 Exemplar pro Teilbibliothek;
Entnahmebestand: 1 Exemplar pro Fakultät.
Bei allen anderen Zugangstypen entscheidet die/der Fachreferent/-in nach eigenem Ermessen, ob und als welcher Bestandstyp ein Buch aufgestellt werden soll.
Bereits im Bestand befindliche Mehrfachexemplare des Entnahmebestands dürfen nach Ermessen der/des Fachreferentin/-en in Ausleihbestand umgewandelt werden.
Bei Bestellwünschen, die bestimmte Preislimits überschreiten (bei Monographien 300 Euro, bei mehrbändigen Werken 600 Euro, bei Zeitschriften 1000 Euro, bei Datenbanken 2000 Euro) wird die Abteilungsleitung der Medienbearbeitung und die Bibliotheksleitung an der Kaufentscheidung beteiligt.
§ 4 Maximalzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien
Von Benutzer/-innen der Universitätsbibliothek, die nicht zum Kreis der wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der TUM gehören, können maximal 50 Medien gleichzeitig ausgeliehen und maximal 10 Medien gleichzeitig bestellt werden.
§ 5 Ausleihe
Ein Werk des Ausleihbestandes ist für die Dauer von maximal 12 Wochen (4 Wochen gesicherte Ausleihfrist und 2 automatische Verlängerungen um je 4 Wochen) ausleihbar. Bei Vormerkung durch einen anderen Benutzer sind keine Verlängerungen möglich.
Gebundene Zeitschriftenbände des Magazinbestandes sind für 2 Wochen ohne Verlängerung ausleihbar.
§ 6 Literaturentnahme
Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der Technischen Universität München können mittels des EDV-Systems der Universitätsbibliothek Medien aus dem Entnahmebestand entnehmen. Studentische Hilfskräfte und Werkstudenten sind nicht entnahmeberechtigt.
Ein Werk des Entnahmebestandes ist für die Dauer von maximal 40 Wochen (4 Wochen gesicherte Entnahmefrist und 9 automatische Verlängerungen um je 4 Wochen) entnehmbar. Mit Ablauf der Entnahmedauer ist die physische Rückgabe des betreffenden Werkes verpflichtend.
Bei Vormerkung durch einen anderen Entnahmeberechtigten sind keine Verlängerungen möglich.
Die Universitätsbibliothek kann Teile der Bestände von der Entnahme sperren, wenn ihre dauernde Präsenz in der Bibliothek notwendig ist. Die Bibliothek behält sich die Möglichkeit der Rückforderung von entnommener Literatur aus dienstlichen Gründen vor.
Die Fakultät verantwortet die Rückgabe von entnommener Literatur beim Ausscheiden betroffener Mitarbeiter/-innen aus den Diensten der TUM.
§ 7 Kurzausleihe
Benutzern im Sinne der ABOB ist die Möglichkeit gegeben, Bücher des nicht entnommenen Entnahmebestandes und des Präsenzbestandes kurzfristig zu entleihen. Kurzausleihe ist von abends, zwei Stunden vor Schließung der Bibliothek, bis zum nächsten Öffnungstag, zwei Stunden nach Öffnung gestattet.
Bei verspäteter Rückgabe werden die betroffenen Werke kostenpflichtig zurückgefordert (§ 18 ABOB).
Die Universitätsbibliothek kann Teile der Bestände von der Kurzausleihe sperren, wenn ihre Präsenz in der Bibliothek notwendig ist.
Kurzausleihe ist nicht über den Zweigstellenleihverkehr möglich.
§ 8 Lehrbuchsammlung
An den vier Bibliotheksstandorten (München, Garching, Freising, Straubing) gibt es zentrale Lehrbuchsammlungen für stark nachgefragte Studienliteratur. Im Bedarfsfall können auch an anderen Teilbibliotheken Lehrbuchsammlungen eingerichtet werden.
Hier werden Werke aufgestellt, die für Studienzwecke in mindestens 5 ausleihbaren Exemplaren beschafft werden. Ein weiteres Exemplar jedes Titels wird als Präsenzexemplar in der fachlich zuständigen Teilbibliothek aufgestellt. Wenn ein Titel in mehr als 5 Ausleihexemplaren vorhanden ist, soll er in die Lehrbuchsammlung umgestellt werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z.B. antiquarische Beschaffung bei vergriffenen Titeln) dürfen nach Rücksprache mit der Bibliotheksleitung auch weniger als 5 Exemplare in der Lehrbuchsammlung aufgestellt werden.
Die Fakultäten sind gehalten, Titelvorschläge für die Lehrbuchsammlungen zu erarbeiten.
Ein Werk der Lehrbuchsammlung ist für die Dauer von maximal 24 Wochen (4 Wochen gesicherte Leihfrist und 5 automatische Verlängerungen um je 4 Wochen) ausleihbar. Bei Vormerkung durch einen anderen Benutzer sind keine Verlängerungen möglich.
§ 9 Semesterapparate
Für grundlegende und häufig benutzte Literatur zu laufenden Lehrveranstaltungen können in den Teilbibliotheken Semesterapparate aus den Beständen der Universitätsbibliothek zusammengestellt werden.
Auf Wunsch des Dozenten können auch Bücher in den Semesterapparat eingestellt werden, die nicht zum Bibliotheksbestand gehören. Die Bibliothek übernimmt in diesem Fall keine Haftung.
Semesterapparate sind zur Präsenznutzung gedacht; aus ihnen darf nicht ausgeliehen oder entnommen werden.
Semesterapparate werden grundsätzlich am Ende des Semesters aufgelöst.
§ 10 Handapparate
Auf Handapparate kann nur Literatur ausgeliehen werden, die aus bibliotheksfremden Geldmitteln gezahlt wird. Diese Literatur steht dem Lehrstuhl zeitlich unbefristet zur Verfügung.
§ 11 Rückgabe ausgeliehener/entnommener Medien
Werden entliehene Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben, so fordert die Bibliothek die Werke unter Hinweis auf die abgelaufene Leih-/Entnahmefrist zurück.
- Das von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der TUM trotz Rückforderungsverfahren nicht zurückgegebene Werk wird in den Handapparat des betroffenen Lehrstuhls/Instituts überführt und der/dem Entnahmeberechtigten in Rechnung gestellt.
- Für Benutzer/-innen, die nicht zum Kreis der wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der TUM gehören, erfolgt ein kostenpflichtiges Medienrückforderungsverfahren unmittelbar nach Ablauf der Leihfrist.
§ 12 Zweigstellenleihverkehr
Die Teilbibliotheken sind am Zweigstellenleihverkehr beteiligt, der die ortsunabhängige Bereitstellung von Literatur gewährleistet.
§ 13 Fernleihe
Die Universitätsbibliothek ist durch die Fernleihe gebend und nehmend mit anderen Bibliotheken verbunden. Für die aktive Fernleihe stehen in erster Linie die ausleihbaren Bestände zur Verfügung, allerdings nur soweit dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Universitätsbibliothek der TUM vertretbar erscheint. Schutzgebühren für die Fernleihe sind von allen Bibliotheksbenutzern, welche die Fernleihe in Anspruch nehmen, gleichermaßen zu entrichten.
§ 14 Sonstige Dienstleistungen
Die Aufnahme von Medien in den Katalog der Universitätsbibliothek, die am Lehrstuhl eigenständig gekauft worden sind und im Handapparat des Lehrstuhls verbleiben sollen, ist kostenpflichtig und kann von der Universitätsbibliothek übernommen werden, wenn hierfür ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.
§ 15 In-Kraft-Treten
Die Ausführungsbestimmungen zur "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München, treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Stand: 03.04.2017