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Teilbibliothek

Öffnungszeiten

Mo – Fr 8.00 – 24.00
Sa, So 10.00 – 22.00
Feiertage 10.00 – 22.00
Arcisstraße 21
80333 München

Stammgelände der TUM
Hauptgebäude, 1. OG

Tel. 089-189 659 220

Ausführungsbestimmungen zur ABOB

Ausführungsbestimmungen zur "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München

§1 Allgemeines
§2 Ausleih- und Präsenzliteratur
§3 Maximalzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien
§4 Ausleihe
§5 Literaturentnahme
§6 Kurzausleihe
§7 Lehrbuchsammlung
§8 Semesterapparate
§9 Semesterausleihe
§10 Handapparate
§11 Rückgabe ausgeliehener/entnommener Medien
§12 Zweigstellenleihverkehr
§13 Fernleihe
§14 Sonstige Dienstleistungen
§15 In-Kraft-Treten
 

§1 Allgemeines

Die Benutzung der Universitätsbibliothek erfolgt nach der "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München.

§2 Ausleih- und Präsenzliteratur

Die Teilbibliotheken sind grundsätzlich Präsenzbibliotheken. Darüber hinaus werden dort nach Bedarf und Möglichkeit Ausleihbestände der Zentralbibliothek in offen zugänglicher Aufstellung vor Ort zur Verfügung gestellt.

Von der Ausleihe zur Benutzung außerhalb der Bibliothek sind im allgemeinen ausgenommen:

  • Werke von besonderem Werke
  • alle Zeitschriftenhefte und -bände im Freihandbestand
  • Loseblattsammlungen
  • Mikrofilme und andere Mikroformen
  • der Entnahmebestand
  • Nachschlagewerke

 Beim Kaufzugang gilt folgende Stückzahlregelung:

Ausleihbestand: 1 Exemplar pro Teilbibliothek;
Präsenzbestand: 1 Exemplar pro Teilbibliothek;
Entnahmebestand: 1 Exemplar pro Fakultät.

Bei allen anderen Zugangstypen entscheidet die/der Fachreferent/-in nach eigenem Ermessen, ob und als welcher Bestandstyp ein Buch aufgestellt werden soll.

Bereits im Bestand befindliche Mehrfachexemplare des Entnahmebestands dürfen nach Ermessen der/des Fachreferentin/-en in Ausleihbestand umgewandelt werden.

Bei Bestellwünschen, die bestimmte Preislimits überschreiten (bei Monographien 300 Euro, bei mehrbändigen Werken 600 Euro, bei Zeitschriften 1000 Euro, bei Datenbanken 2000 Euro) wird die Abteilungsleitung der Medienbearbeitung und die Bibliotheksleitung an der Kaufentscheidung beteiligt. 

§3 Maximalzahl gleichzeitig ausleihbarer Medien

Von Benutzer/-innen der Universitätsbibliothek, die nicht zum Kreis der wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der TUM gehören, können maximal 50 Medien gleichzeitig ausgeliehen und maximal 10 Medien gleichzeitig bestellt werden.

 §4 Ausleihe

Ein Werk des Ausleihbestandes ist für die Dauer von maximal 12 Wochen (4 Wochen gesicherte Ausleihfrist und eine automatische Verlängerung um 8 Wochen) ausleihbar. Bei Vormerkung durch einen anderen Benutzer nach Ablauf der ersten 4 Wochen wird der ausleihende Benutzer unverzüglich zur Rückgabe aufgefordert.

Gebundene Zeitschriftenbände des Magazinbestandes sind für 2 Wochen ohne Verlängerung ausleihbar.

 §5 Literaturentnahme

Die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der Technischen Universität München können mittels des EDV-Systems der Universitätsbibliothek Medien aus dem Entnahmebestand entnehmen. Studentische Hilfskräfte und Werkstudenten sind nicht entnahmeberechtigt.

Ein Werk des Entnahmebestandes ist für die Dauer von maximal 12 Monaten (4 Wochen gesicherte Entnahmefrist und eine automatische Verlängerung um 11 Monate) entnehmbar. Mit Ablauf der Entnahmedauer ist die physische Rückgabe des betreffenden Werkes verpflichtend.

Bei Vormerkung durch einen anderen Entnahmeberechtigten nach Ablauf der ersten 4 Wochen wird der entnehmende Benutzer unverzüglich zur Rückgabe aufgefordert.

Die Universitätsbibliothek kann Teile der Bestände von der Entnahme sperren, wenn ihre dauernde Präsenz in der Bibliothek notwendig ist. Die Bibliothek behält sich die Möglichkeit der Rückforderung von entnommener Literatur aus dienstlichen Gründen vor.

Die Fakultät verantwortet die Rückgabe von entnommener Literatur beim Ausscheiden betroffener Mitarbeiter/-innen aus den Diensten der TUM.

 §6 Kurzausleihe

Benutzern im Sinne der ABOB ist die Möglichkeit gegeben, Bücher des nicht entnommenen Entnahmebestandes und des Präsenzbestandes kurzfristig zu entleihen. Kurzausleihe ist von abends, zwei Stunden vor Schließung der Bibliothek, bis zum nächsten Öffnungstag, zwei Stunden nach Öffnung gestattet.

Bei verspäteter Rückgabe werden die betroffenen Werke kostenpflichtig zurückgefordert (ABOB §18).

Die Universitätsbibliothek kann Teile der Bestände von der Kurzausleihe sperren, wenn ihre Präsenz in der Bibliothek notwendig ist.

Kurzausleihe ist nicht über den Zweigstellenleihverkehr möglich.

 §7 Lehrbuchsammlung

An den drei Bibliotheksstandorten (München, Garching, Freising) gibt es zentrale Lehrbuchsammlungen für stark nachgefragte Studienliteratur. Im Bedarfsfall können auch an anderen Teilbibliotheken Lehrbuchsammlungen eingerichtet werden.

Hier werden Lehrbücher aufgestellt, die für Studienzwecke in mindestens 5 ausleihbaren Exemplaren beschafft werden. Ein weiteres Exemplar jedes Titels wird als Präsenzexemplar in der fachlich zuständigen Teilbibliothek aufgestellt. Wenn ein Titel  in mehr als 5 Ausleihexemplaren vorhanden ist, soll er in die Lehrbuchsammlung umgestellt werden.

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. antiquarische Beschaffung bei vergriffenen Titeln) dürfen nach Rücksprache mit der Bibliotheksleitung auch weniger als 5 Exemplare in der Lehrbuchsammlung aufgestellt werden.

Die Fakultäten sind gehalten, Titelvorschläge für die Lehrbuchsammlungen zu erarbeiten.

Ein Werk der Lehrbuchsammlung ist für die Dauer von maximal 6 Monaten (4 Wochen gesicherte Leihfrist und eine automatische Verlängerung um 5 Monate) ausleihbar. Bei Vormerkung durch einen anderen Benutzer nach Ablauf der ersten 4 Wochen wird der ausleihende Benutzer zur unverzüglichen Rückgabe aufgefordert.

 §8 Semesterapparate

Für grundlegende und häufig benutzte Literatur zu laufenden Lehrveranstaltungen können in den Teilbibliotheken Semesterapparate aus den Ausleih-/Entnahmebeständen der Universitätsbibliothek zusammengestellt werden.

Auf Wunsch des Dozenten können auch Bücher in den Semesterapparat eingestellt werden, die nicht zum Bibliotheksbestand gehören. Die Bibliothek übernimmt in diesem Fall keine Haftung.

Semesterapparate sind zur Präsenznutzung gedacht; aus ihnen darf nicht ausgeliehen oder entnommen werden.

Semesterapparate werden grundsätzlich am Ende des Semesters aufgelöst.

 §9 Semesterausleihe

Dozent/-innen können zur Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen Literatur von der Vormerkung durch Dritte während eines Semesters ausschließen lassen.

Von den betreffenden Titeln wird für den Präsenzbestand ein weiteres Exemplar aus den Mitteln der Fakultät des Entnahmeberechtigten gekauft.

 §10 Handapparate

Auf Handapparate kann nur Literatur ausgeliehen werden, die aus bibliotheksfremden Geldmitteln gezahlt wird. Diese Literatur steht dem Lehrstuhl zeitlich unbefristet zur Verfügung.

 §11 Rückgabe ausgeliehener/entnommener Medien

Werden entliehene Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben, so fordert die Bibliothek die Werke unter Hinweis auf die abgelaufene Leih-/Entnahmefrist zurück.

  • Das von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der TUM trotz Rückforderungsverfahren nicht zurückgegebene Werk wird in den Handapparat des betroffenen Lehrstuhls/Instituts überführt und der/dem Entnahmeberechtigten in Rechnung gestellt.

  • Für Benutzer/-innen, die nicht zum Kreis der wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der TUM gehören, erfolgt ein kostenpflichtiges Mahnverfahren unmittelbar nach Ablauf der Leihfrist. 

 §12 Zweigstellenleihverkehr

Die Zentralbibliothek und die Teilbibliotheken sind am Zweigstellenleihverkehr beteiligt, der die ortsunabhängige Bereitstellung von Literatur gewährleistet.

 §13 Fernleihe

Die Universitätsbibliothek ist durch die Fernleihe gebend und nehmend mit anderen Bibliotheken verbunden. Für die aktive Fernleihe stehen in erster Linie die ausleihbaren Bestände zur Verfügung, allerdings nur soweit dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Universitätsbibliothek der TUM vertretbar erscheint. Schutzgebühren für die Fernleihe sind von allen Bibliotheksbenutzern, welche die Fernleihe in Anspruch nehmen, gleichermaßen zu entrichten.

 §14 Sonstige Dienstleistungen

Die Aufnahme von Medien in den Katalog der Universitätsbibliothek, die am Lehrstuhl eigenständig gekauft worden sind und im Handapparat des Lehrstuhls verbleiben sollen, ist kostenpflichtig und kann von der Universitätsbibliothek übernommen werden, wenn hierfür ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.

 §15 In-Kraft-Treten

Die Ausführungsbestimmungen zur "Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)", geltend für die Universitätsbibliothek der Technischen Universität München, treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Stand: 14.11.2006